Erteilung und Verlängerung von Visa für die Einreise in die Republik Kasachstan und die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan
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Der staatliche Dienst wird vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und den ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan geleistet.
Über die Erneuerung des einseitigen visumfreien Reiseverkehrs
Hiermit wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage auf dem Territorium der Republik Kasachstan aufhalten, insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.
Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums
Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visumkategorien für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan:
Touristenvisum
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Visa-Typ: |
B12 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
30 Tage |
30 Tage |
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Konsulargebühr: |
50 Euro |
80 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Bürger, deren Land keine visumfreie Einreise mit der Republik Kasachstan hat, benötigen ein Einladungsschreiben des Migrationsdienstes des kasachischen Innenministeriums.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Für ethnische Kasachen
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Visa-Typ: |
С10 |
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Begünstigte: |
Ethnische Kasachen |
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Dauer des Aufenthalts: |
bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums |
bis zu 3 Jahre. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums. |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
- Dokument zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit des Antragstellers: Das Visum wird von den Außenstellen der Republik Kasachstan auf der Grundlage des Antrags und von Dokumenten ausgestellt, die die Staatsangehörigkeit des Antragstellers bestätigen (z. B. Geburtsurkunde, in der die Staatsangehörigkeit beider Elternteile als kasachisch angegeben ist).
- Link zur Online-Warteschlangenbuchung bei der Konsularabteilung der Botschaft
Diplomatisches Visum
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Visa-Typ: |
А1/А2/А3/А4 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine mündliche Mitteilung oder Einladung, in der die Ausstellung eines Visums beantragt wird, mit Angabe des vollständigen Namens des Arbeitnehmers, seiner Position, der Dauer des Aufenthalts in Kasachstan und des Reisezwecks.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Investorenvisum
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Visa-Typ: |
А5 |
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Begünstigte: |
Leiter und/oder stellvertretende Leiter und/oder Leiter struktureller Unterabteilungen juristischer Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan eine Investitionstätigkeit ausüben, sowie deren Familienangehörige |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Geschäftsvisum
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Visa-Typ: |
B1 |
В3 |
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Art des Visums: |
Einmaliges / Mehrmaliges |
Einmaliges / Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage/1 Jahr |
90 Tage/1 Jahr |
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Dauer des Aufenthalts: |
60 Tage |
30 Tage |
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Konsulargebühr: |
75 Euro/170 Euro |
75 Euro/170 Euro |
Sie können ein Geschäftsvisum der Kategorie "B1" (einmalige Einreise bis zu 60 Tagen innerhalb von 90 Tagen / mehrmalige Einreise bis zu 60 Tagen bei jeder Einreise innerhalb von 180 Tagen) beantragen, wenn Sie:
- ein Besucher von Konferenzen, Symposien, Foren, Ausstellungen, Konzerten, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen und anderen Veranstaltungen;
- Teilnehmer an Geschäfts- und Expertentreffen;
Sie können ein Geschäftsvisum der Kategorie "B1" (einmalige Einreise bis zu 60 Tagen innerhalb von 90 Tagen / mehrmalige Einreise bis zu 60 Tagen bei jeder Einreise innerhalb eines Jahres) beantragen, wenn Sie sind:
- begleitende humanitäre Hilfe;
- Dozenten und Professoren, die Bildungseinrichtungen besuchen;
- Teilnehmer an Studenten- und Jugendaustauschprogrammen, außer zum Zweck des Studiums in Kasachstan.
Sie können ein B3-Geschäftsvisum (einmalige Einreise bis zu 30 Tagen innerhalb von 90 Tagen / mehrmalige Einreise bis zu 30 Tagen bei jeder Einreise innerhalb eines Jahres) beantragen, wenn Sie sind:
- Ein Verhandlungsführer, der sich um den Abschluss einer Vereinbarung bemüht;
- Mitglied der Gründer und des Verwaltungsrats.
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Business Immigrant Visum:
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Visa-Typ: |
С5 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage |
2 Jahre |
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Dauer des Aufenthalts: |
für den gesamten Zeitraum Gültigkeit des Visums |
für den gesamten Zeitraum Gültigkeit des Visums |
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Konsulargebühr: |
75 Euro |
170 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Bescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Krankheiten, deren Vorhandensein die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Republik Kasachstan verbietet.
- Versicherung: Krankenversicherung
- Nachweis: Ein Dokument, das das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Strafregisters bestätigt und von einer dazu befugten Stelle des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes ausgestellt wurde.
- Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Verbots der unternehmerischen Tätigkeit aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, ausgestellt von einer dazu befugten Stelle des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes, wenn die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nach den Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates vorgesehen ist, mit Apostille (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister).
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Link zur Online-Warteschlangenbuchung bei der Konsularabteilung der Botschaft
Visum für Bildung:
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Visa-Typ: |
С9 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage |
1 Jahr |
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Dauer des Aufenthalts: |
für den gesamten Zeitraum |
für den gesamten Zeitraum |
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Konsulargebühr: |
75 Euro |
170 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Visum für Arbeit:
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Visa-Typ: |
С3 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage |
3 Jahre |
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Dauer des Aufenthalts: |
für den gesamten Zeitraum |
für den gesamten Zeitraum |
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Konsulargebühr: |
75 Euro |
170 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Schreiben des Arbeitgebers: Ein Schreiben des Unternehmens (deutscher Arbeitgeber), das ein Visum beantragt, mit Angabe des Zwecks und der Daten des Besuchs.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Link zur Online-Warteschlangenbuchung bei der Konsularabteilung der Botschaft
Visum für Missionare:
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Тип визы: |
С7 |
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Visa-Typ: |
С7 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage |
180 tage |
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Dauer des Aufenthalts: |
30 Tage |
für den gesamten Zeitraum Gültigkeit des Visums |
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Konsulargebühr: |
75 Euro |
170 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Link zur Online-Warteschlangenbuchung bei der Konsularabteilung der Botschaft
Visum für Privatreisen:
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Visa-Typ: |
В10 |
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Art des Visums: |
Einmaliges |
Mehrmaliges |
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Dauer des Visums: |
90 Tage |
180 Tage |
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Dauer des Aufenthalts: |
für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums |
bis zu 90 Tage für jede Einreise |
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Konsulargebühr: |
75 Euro |
170 Euro |
LISTE DER DOKUMENTE:
- Einladungsschreiben: Eine Kopie des Einladungsschreibens der autorisierten Investitionsbehörde der RK mit der Visumunterstützungsnummer des Innenministeriums der RK.
- Gültiger Reisepass: Sie müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums hinaus gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für das Visum und für Ein- und Ausreisestempel aufweisen.
- Visumantrag: Für jede Person muss ein separates Visumantragsformular ausgefüllt werden. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Zahlung der Konsulargebühren: Die Konsulargebühren sind per Überweisung an die Angaben der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland zu zahlen. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017 Nr. 120-VI des ZRC die gezahlten Konsulargebühren nicht erstattet.
- Foto: Ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) des Bewerbers, das in das markierte Feld in der rechten oberen Ecke des Bewerbungsformulars geklebt werden muss.
- Antrag: Visumantrag, gerichtet an die Konsularabteilung der Botschaft von Kasachstan in Deutschland. Bitte geben Sie Ihren Namen, den Zweck Ihrer Reise, die Kontaktperson in Kasachstan, die Daten Ihrer geplanten Reise und die Orte, die Sie besuchen möchten, an.
- Eine Fotokopie der Hauptseite Ihres Reisepasses.
Link zur Online-Warteschlangenbuchung bei der Konsularabteilung der Botschaft
- Ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Dokumentenpakets beim Dienstleistungserbringer - nicht mehr als 5 (fünf) Arbeitstage.
- von 09:30 bis 12:30 Uhr - Empfang von Bürgern nach Vereinbarung;
- von 14:30 bis 16:30 Uhr - mündliche Beratungen;
- von 16:00 bis 17:00 Uhr - Ausstellung von Dokumenten und Bescheinigungen (keine Pässe);
Der Mittwoch ist ein empfangsfreier Tag - An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen der BRD und an gesetzlichen Feiertagen in Kasachstan: geschlossen.
Konsulatstermine sind begrenzt und nur nach Vereinbarung möglich.
Anschrift: 13156 Berlin, Nordendstraße 14-17
Tel: 14:30 - 16:00 +49 (030) 47007160 / 164
E-mail: konuslberlin@mfa.kz
19 April 2024
27 März 2025