Оформление свидетельства на возвращение в РК
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Die Rückkehrbescheinigung ist ein Ausweisdokument, das das Recht seines Inhabers auf einmalige Einreise in die Republik Kasachstan bestätigt.
Die Rückkehrbescheinigung wird von den Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan ausgestellt:
1) Bürgern der Republik Kasachstan - bei Verlust des Reisepasses eines Bürgers der Republik Kasachstan, des Personalausweises eines Bürgers der Republik Kasachstan, der durch internationale Verträge und Vereinbarungen der Republik Kasachstan vorgesehen ist, des Diplomaten- oder Dienstpasses der Republik Kasachstan oder bei Ablauf ihrer Gültigkeit während des Aufenthalts außerhalb der Republik Kasachstan;
2) für minderjährige Bürger der Republik Kasachstan - im Falle ihrer Geburt außerhalb der Republik Kasachstan;
3) Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Republik Kasachstan - im Falle des Verlustes der Bescheinigung eines Staatenlosen während des Aufenthalts außerhalb der Republik Kasachstan;
4) Flüchtlinge - bei Verlust eines Reisedokuments während ihres Aufenthalts außerhalb der Republik Kasachstan;
5) Bürger der Republik Kasachstan und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Republik Kasachstan, die ungültige Dokumente für die Einreise in die Republik Kasachstan besitzen oder die Dokumente für die Einreise in die Republik Kasachstan verloren haben - im Falle ihrer Ausweisung in die Republik Kasachstan, ihrer Auslieferung an die Republik Kasachstan oder ihrer Überstellung in die Republik Kasachstan gemäß dem von der Republik Kasachstan ratifizierten internationalen Rückübernahmevertrag.
Erklärung in freier Form oder Antrag der zuständigen Behörde eines ausländischen Staates (im Falle der Ausweisung eines Bürgers der Republik Kasachstan oder eines Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der Republik Kasachstan in die Republik Kasachstan oder dessen Auslieferung an die Republik Kasachstan);
2) ein von der zuständigen Behörde eines ausländischen Staates ausgestelltes Dokument, das die Tatsache der Beantragung des Verlustes eines Ausweises bestätigt (im Falle des Verlustes);
3) zwei Farbfotos in der Größe 3,5 x 4,5 cm;
4) das Originaldokument, das die Zahlung der Konsulargebühr bestätigt;
5) das Original eines der Ausweisdokumente (falls vorhanden) oder ein elektronisches Ausweisdokument, das über den Dienst für digitale Dokumente zur Verfügung gestellt wird, und, falls dieses nicht vorhanden ist, ein ausgefülltes Antragsformular;
6) ein entsprechendes Dokument, das von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde und die Tatsache der Geschlechtsumwandlung bestätigt (im Falle einer Geschlechtsumwandlung)
- 2 (zwei) Arbeitstage - bei Vorliegen des Originals eines der Ausweisdokumente.
10 (zehn) Arbeitstage - bei Fehlen des Originals eines der Ausweisdokumente.
- Der Betrag beträgt 10 Euro
Bankverbindung der konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan
Falls Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017, Nr. 120-VI ZRC, die gezahlten Konsulargebühren nicht zurückerstattet.
- von 09:30 bis 12:30 Uhr - Empfang von Bürgern nach Vereinbarung;
- von 14:30 bis 16:30 Uhr - mündliche Beratungen;
- von 16:00 bis 17:00 Uhr - Ausstellung von Dokumenten und Bescheinigungen (keine Pässe);
Der Mittwoch ist ein empfangsfreier Tag - An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen der BRD und an gesetzlichen Feiertagen in Kasachstan: geschlossen.
Konsulatstermine sind begrenzt und nur nach Vereinbarung möglich.
Anschrift: 13156 Berlin, Nordendstraße 14-17
Tel: +49 (030) 47007160 / 164
E-mail: konuslberlin@mfa.kz
24 Dezember 2023
26 März 2025