Оформление паспорта гражданина РК
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Annahme von Dokumenten und Weiterleitung zur Ausstellung von Reisepässen für Bürger der Republik Kasachstan, die sich im Ausland befinden
Die staatliche Dienstleistung der Ausstellung von Reisepässen wird vom Innenministerium der Republik Kasachstan über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan für Bürger der Republik Kasachstan erbracht:
- die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Republik Kasachstan haben;
- die eine Ausbildung in Bildungseinrichtungen im Ausland absolvieren;
- die im Rahmen eines Arbeitsvertrags im Ausland arbeiten;
- Minderjährige, wenn sie außerhalb der Republik Kasachstan geboren sind;
- Familienangehörige der oben genannten Personen, die mit ihnen zusammenleben;
- Familienangehörige eines Ausländers mit Wohnsitz außerhalb der Republik Kasachstan;
Angehörige des Personals des diplomatischen Dienstes, die mit dem Personal des diplomatischen Dienstes im Ausland leben; - Personen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen (ältere Menschen), und Personen, die an einer gesundheitlichen Störung mit einer dauerhaften Störung der Organismusfunktionen leiden, die ihre lebenswichtige Aktivität einschränkt, sowie Personen, die sich um nahe Verwandte kümmern, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen;
- die im Ausland inhaftiert sind, in Gewahrsam gehalten werden, unter Arrest stehen oder eine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
ACHTUNG!!! Die Ausstellung eines Personalausweises für einen Bürger der Republik Kasachstan fällt nicht in die Zuständigkeit der Konsularabteilung. Zu diesem Zweck ist es notwendig, sich an die Filialen der NAO "Staatliche Korporation "Regierung für Bürger" zu wenden.
1) Antrag in 2 Exemplaren;
2) bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind unter 16 Jahren - Geburtsurkunde und Ausweis eines Elternteils zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit des Kindes in 2 Ausfertigungen;
Notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines ausländischen Elternteils, dass das Kind Ausweisdokumente eines Bürgers der Republik Kasachstan erhält (im Falle der Geburt des Kindes außerhalb der Republik Kasachstan und unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Eltern, von denen einer zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Bürger der Republik Kasachstan war und beide Elternteile zu diesem Zeitpunkt einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Republik Kasachstan hatten);
3) Reisepass eines Bürgers der Republik Kasachstan (auf der Vorderseite konsularischer Eintrag) in 2 Exemplaren;
4) vier Farbfotografien in der Größe von 3,5 x 4,5 cm (die Fotografien müssen dem Alter des Leistungsempfängers zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments entsprechen und müssen streng in Ganzansicht auf hellem Hintergrund mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund aufgenommen werden, wobei das Gesicht etwa 75 % der Gesamtfläche des Fotos einnimmt. Die Fotografien sind durch fotografischen Abzug von einem einzigen Negativ auf schwerem Fotopapier zu erstellen. Die Verwendung von Bildern, die durch Scannen, Modellieren oder Fotokopieren am Computer erstellt wurden, ist nicht zulässig;)
5) Reisepass des Modells 1974 (der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), wenn ein Bürger der Republik Kasachstan zum ersten Mal einen Reisepass erhält (bei der Bestätigung der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan); Kopien in zwei Exemplaren;
6) eines der folgenden Dokumente zur Bestätigung des Aufenthaltsstatus in 2 Kopien:
- Bescheinigung des Studienortes über die Dauer des Studiums (für Studenten, die sich in der BRD aufhalten);
- Arbeitsvertrag (für diejenigen, die in der BRD arbeiten);
- Erlaubnis zum "ständigen Aufenthalt" im Ausland (ein Vermerk im ersten Reisepass der Republik Kasachstan, mit dem Sie in die BRD eingereist sind, eine Ausreisebescheinigung oder ein offizielles Schreiben auf dem Formular (Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt) des Ausschusses für Migrationsdienst des Innenministeriums der Republik Kasachstan);
- ein Dokument, das die familiäre Beziehung zu den oben genannten Bürgern der RK bestätigt (Heirat in der BRD mit einem Bürger der BRD);
- ein Dokument, das die Tatsache einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mit anhaltender Störung der Körperfunktionen, die die lebenswichtige Aktivität der Person einschränkt, bestätigt (eine Bescheinigung eines Krankenhauses und ein ärztliches Attest).
- Diese Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in kasachischer oder russischer Sprache vorgelegt werden;
7) eine Negativbescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes über das Nichtvorhandensein der Staatsangehörigkeit, sofern die Möglichkeit des Erhalts einer solchen Bescheinigung in den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes vorgesehen ist. Es ist eine beglaubigte Übersetzung in die kasachische oder russische Sprache vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie als Bürger der Republik Kasachstan anerkannt sind und keinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestellt haben. Die genannte Bescheinigung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ausstellung mit beglaubigter Übersetzung in kasachischer oder russischer Sprache in 2-facher Ausfertigung bei der konsularischen Vertretung der RK in der BRD einzureichen;
8) Original und Kopien der Heirats-/Scheidungsurkunde. Wenn die Ehe/Scheidung in der BRD geschlossen wurde, ist der Stempel "Apostille" und eine beglaubigte Übersetzung in kasachischer oder russischer Sprache in 2 Kopien zwingend erforderlich.
9) Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Aufenthaltstitel Original und Kopie) in 2 Exemplaren.
10) Beleg über die Zahlung der Konsulargebühr (Quittungsbeleg, Kontoauszug).
- 90 (neunzig) Kalendertage.
Der Betrag beträgt 75 Euro
Bankverbindung der konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan
Falls Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Steuergesetzes der Republik Kasachstan vom 25.12.2017, Nr. 120-VI ZRC, die gezahlten Konsulargebühren nicht zurückerstattet.
- von 09:30 bis 12:30 Uhr - Empfang von Bürgern nach Vereinbarung;
- von 14:30 bis 16:30 Uhr - mündliche Beratungen;
- von 16:00 bis 17:00 Uhr - Ausstellung von Dokumenten und Bescheinigungen (keine Pässe);
Der Mittwoch ist ein empfangsfreier Tag - An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen der BRD und an gesetzlichen Feiertagen in Kasachstan: geschlossen.
Konsulatstermine sind begrenzt und nur nach Vereinbarung möglich.
Anschrift: 13156 Berlin, Nordendstraße 14-17
Tel: +49 (030) 47007160 / 164
E-mail: konuslberlin@mfa.kz
21 Dezember 2023
28 Mai 2025