Reise nach Kasachstan
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Ab dem 1. Januar 2022 hat die Regierung der Republik Kasachstan beschlossen, die 30-tägige Visumfreiheit für StaatsbürgerInnen aus 54 Ländern, darunter Österreich und Slowenien, wiederaufzunehmen. Österreichische und slowenische Staatsangehörige können visumfrei in die Republik Kasachstan einreisen, wenn ihr Aufenthalt im Land 30 Kalendertage ab dem Grenzübertritt und insgesamt 90 Kalendertage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet.
Am 7. Februar 2022 beschloss die interbehördliche Kommission zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf dem Territorium der Republik Kasachstan, die vorübergehenden Beschränkungen für die Einreise bzw. den Transit ins Land oder durch das Territorium der Republik Kasachstan über internationale Flughäfen für ausländische StaatsbürgerInnen aufzuheben, aus Staaten mit visafreiem Reiseverkehr.
Im Rahmen der Visumfreiheit können ausländische StaatsbürgerInnen Kasachstan zu touristischen, privaten und kurzfristigen geschäftlichen Zwecken besuchen. Darunter können Dienstreisen Besprechungen und Verhandlungen, Vertragsabschlüsse sowie die Teilnahme an Konferenzen und Foren umfassen.
Bitte beachten Sie, dass es ausländischen StaatsbürgerInnen im Rahmen visumfreier Reisen untersagt ist, auf dem Gebiet der Republik Kasachstan zu arbeiten oder andere bezahlte Tätigkeiten auszuüben. Ebenso sind jegliche Installations- und Reparaturarbeiten untersagt. Für solche Zwecke ist ein Visum erforderlich.
Ab dem 8. Juni 2022 gelten die Beschränkungen aufgrund von Covid-19 bei der Einreise nach Kasachstan nicht mehr. Die Vorlage eines Impfpasses oder eines negativen PCR-Test ist nicht erforderlich.