Bürger der Republik Kasachstan, ausländische Staatsbürger und Staatenlose können Dokumente von staatlichen Behörden und Organisationen der Republik Kasachstan anfordern.
Dokumente, die nicht angefordert werden können:
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Militärdienstausweise (Registrierungsbescheinigungen für die Wehrpflicht);
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Dienstausweise;
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Heiratsurkunden, wenn die Ehe aufgelöst wurde (eine entsprechende Bescheinigung wird stattdessen ausgestellt);
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Geburtsurkunden verstorbener Personen.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Antrag (in freier Form).
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Drei Exemplare des Fragebogens (die Antworten müssen vollständig und genau auf Kasachisch oder Russisch ausgefüllt werden).
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Kopie des Identitätsdokuments des Antragstellers, des gesetzlichen Vertreters oder einer bevollmächtigten Person.
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Kopie eines Dokuments, das die Verwandtschaft des Antragstellers mit der Person bestätigt, deren Dokumente angefordert werden (falls erforderlich).
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Originaldokument, das die Befugnis des gesetzlichen Vertreters oder der bevollmächtigten Person bestätigt (falls die Dokumente durch einen Vertreter der berechtigten Person angefordert werden).
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Zustimmung des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters/bevollmächtigten Vertreters zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (in freier Form).
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Kopie des angeforderten Dokuments (falls vorhanden).
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Originaldokument, das die Zahlung der Konsulargebühr bestätigt.
Sterbeurkunden können von den Angehörigen des Verstorbenen oder von juristischen Personen zu offiziellen Zwecken angefordert werden.
Anträge auf Anforderung von Dokumenten für Minderjährige sowie für gerichtlich als geschäftsunfähig erklärte Personen müssen von deren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Vormündern oder Betreuern) gestellt werden.
BEARBEITUNGSZEIT
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Bis zu 4 Monate.
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Falls eine zusätzliche Überprüfung durch staatliche Behörden und Organisationen Kasachstans erforderlich ist oder wenn der Postversand längere Zeit in Anspruch nimmt, kann die Bearbeitungszeit um maximal 30 Kalendertage verlängert werden. Der Antragsteller wird in diesem Fall benachrichtigt.
KONSULARGEBÜHR
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30 Schweizer Franken pro Dokument.
RECHTSVORSCHRIFTEN
Regeln zur Anforderung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte und rechtlichen Interessen von Bürgern der Republik Kasachstan, ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen über die Einrichtungen des Außenministeriums der Republik Kasachstan.
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ÖFFNUNGSZEITEN
Dokumenteneinreichung: Täglich (außer mittwochs, samstags, sonntags und an Feiertagen) von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Dokumentenausgabe: Von 16:00 bis 17:00 Uhr.
ADRESSE
Tavelweg 2, CH-3074 Muri bei Bern
BEI FRAGEN ZUR DOKUMENTENLISTE
Telefon: +41 31 310 14 73
E-Mail: consul.ch@mfa.kz