Erläuterungen zum Gesetzentwurf „Über das Verfahren zur Organisation und Durchführung friedlicher Versammlungen in der Republik Kasachstan“

Erläuterungen zum Gesetzentwurf „Über das Verfahren zur Organisation und Durchführung friedlicher Versammlungen in der Republik Kasachstan“

Kasachstan hat stets verpflichtet, optimale Bedingungen zu schaffen, um alle Freiheiten und Menschenrechte zu garantieren, was den gegenwärtigen Anforderungen und den Aufgaben des demokratischen Staatsaufbaus entspricht.

In diesem Zusammenhang ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes „Über das Verfahren zur Organisation und Durchführung friedlicher Versammlungen in der Republik Kasachstan“ ein wichtiges Element des umfangreichen Reformprozesses in Kasachstan. Das erste Reformpaket sieht außerdem die Demokratisierung der Gesetzgebung vor, die die politischen Parteien, Wahlen, Massenmedien, Gewerkschaften, Abgeordnete und das Parlament, die örtliche Verwaltung und Selbstverwaltung in Kasachstan betreffen.

Die Bedeutung der Verabschiedung eines neuen Gesetzes wurde in der kasachischen Gesellschaft intensiv diskutiert und von der internationalen Gemeinschaft positiv aufgenommen. Das neue Gesetz soll zusätzliche Möglichkeiten zur Organisation friedlicher Versammlungen und Vereinigungen sowie für freie Meinungsäußerun schaffeng.

Angesichts des Interesses, das dieses Thema im internationalen Menschenrechtsbereich geweckt hat, präsentieren wir Ihnen hiermit zusätzliche Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

INHALT:

I. Verabschiedung eines konzeptionell neuen Gesetzes.

  1. Das Gesetz von 1995 schaffte eher die Rahmenbedingungen zur Durchführung der Versammlungen;
  2. Die konkrete gesetzliche Regelung sollte von den Maslikhaten (Regionalparlamenten) umgesetzt werden, was zu verschiedenen gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Regionen des Landes führte.
  3. Eine solche Unvollkommenheit der Gesetzgebung trug dazu bei, dass die örtliche Legislative unterschiedliche Anforderungen festlegte, beispielsweise wies der Maslikhat von Nur-Sultan nur Orte aus, an denen friedliche Versammlungen möglich sind, während in anderen Regionen separate Regeln und Anforderungen für eine zusätzliche Regulierung von Kundgebungen festgelegt wurden.
  4. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes werden einheitliche Regeln für die Durchführung friedlicher Versammlungen in allen Regionen der Republik festgelegt.

II. Einführung eines Anmeldungsverfahrens zur Durchführung friedlicher Versammlungen.

  1. Zum ersten Mal wird ein Anmeldungsverfahren zur Abhaltung friedlicher Versammlungen in die Gesetzgebung aufgenommen.
  2. Das Anmeldungsverfahren wir für Streiks, Kundgebungen und Versammlungen vorgesehen.
  3. Die Anmeldung sieht keine Antwort der örtlichen Exekutivbehörden vor, eine Versammlung gilt als standardmäßig vereinbart.

III. Die Möglichkeit die Einzeldemonstrationen an jedem Ort, außer an gesetzlich verbotenen Orten durchzuführen (6).

  1. Das aktuelle geltende Gesetz und die Bestimmungen der Maslikhate schrieben die Abhaltung friedlicher Treffen inkl. Einzeldemonstrationen nur an den vom Maslikhaten bestimmten Orten vor.
  2. Mit dem neuen Gesetzentwurf wurde festgelegt, dass die Einzeldemonstrationen überall mit Ausnahme von Massengräbern, strategischen und militärischen Einrichtungen sowie von Territorien neben den Residenzen des Präsidenten der Republik Kasachstan und des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan – Elbasy - durchgeführt werden dürfen.
  3. So können Einzeldemos überall, d.h. neben jeder Einrichtung durchgeführt werden, einschließlich der Gebäuden der Regierungsorganisationen und lokalen Exekutivorganen, was den Bürgern ermöglicht, von den Behörden gehört zu werden.
  4. Es sein betont, dass nicht alle Länder die Streiks in der Nähe von staatlichen Behörden zulassen, beispielsweise in einigen US-Bundesstaaten werden „Ruhezonen“ eingerichtet.
  5. In Österreich ist die Durchführung von Versammlungen während einer Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung oder des Parlaments im Umkreis von 300 Metern nicht gestattet.
  6. In Deutschland in dem Bundesland Bayern gibt es um das Parlamentsgebäude ein Sperrgebiet, in dem die Versammlungen und Kundgebungen verboten sind.
  7. In Lettland sind Kundgebungen und Streiks in einer Entfernung von weniger als 50 Metern von der Präsidentenresidenz und den Gebäuden des Parlaments, des Kabinetts, der Gerichte und Staatsanwaltschaften, der diplomatischen und konsularischen Vertretungen verboten.

IV. Erarbeitung und Festlegung des Begriffsapparates im neuen Gesetzentwurf.

  1. Einer der Nachteile des geltenden Gesetzes ist das Fehlen der klaren Definitionen von Arten der friedlichen Versammlungen;
  2. Eine der Anmerkungen von internationalen Organisationen an die Republik Kasachstan war stets, dass die lokalen Exekutivorgane bei den Verboten der friedlichen Versammlungen die gleichen Anforderungen an eine Versammlung oder ein Einzelstreik stellten wie an eine Demonstration oder Prozession.
  3. Vor diesem Hintergrund wird im neuen Gesetz ein Begriffsapparat festgelegt.
  4. Dies ermöglicht die Unterscheidung der friedlichen Versammlung von einer Kundgebung, einer Einzeldemonstration, einer Demonstration oder einer Prozession;
  5. Die Einführung eines Begriffsapparats wird es ermöglichen, die unangemessenen Anforderungen an die Durchführungsformen friedlicher Versammlung zu vermeiden.

V.Umsetzung der Grundprinzipien der friedlichen Versammlung in der Gesetzgebung, darunter:

  1. Gewaltfreiheit;
  2. Legitimität;
  3. Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer;
  4. Freiwillige Teilnahme;
  5. Vermutung zugunsten friedlicher Versammlungen;
  6. Verantwortung beider Seiten.

Schlüsselprinzip ist dabei die Vermutung zugunsten der Abhaltung friedlicher Versammlungen, was bedeutet, dass mangels berechtigter Gründe für die Einschränkung oder das Verbot eine friedliche Versammlung durchgeführt werden sollte.

VI. Die Fristen für die Einreichung und Überprüfung von Anmeldungen wurden verkürzt.

  1. Das aktuell geltende Gesetz sieht vor, dass die Frist für die Einreichung eines Antrags 10 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung beträgt. Die Zeit für die Prüfung durch lokale Exekutivorgane beträgt 5 Werktage ab dem Datum des Eingangs.
  2. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anmeldung eines (Einzel-)streiks, einer Versammlung oder Demonstration 5 Arbeitstage vor dem Tag der Veranstaltung eingereicht wird. Die Überprüfungszeit beträgt 3 Arbeitstage.
  3. Somit werden die Fristen um das Zweifache reduziert.

VII.Festlegung einer vollständigen Liste der Gründe für einen Verbot friedlicher Versammlungen.

  1. Das aktuell gültige Gesetz enthält eine vage Auflistung von Gründen für das Verbot friedlicher Versammlungen.
  2. Der neu Gesetzesentwurf enthält eine detaillierte Liste der Verbotsgründe für friedliche Versammlungen, z. B. wenn ihr Zweck darin besteht, das Verfassungssystem gewaltsam zu ändern, die Integrität der Republik Kasachstan zu verletzen, die Sicherheit des Staates zu gefährden, sozialen, rassischen, nationalen, religiösen, Klassen- und Stammeshass zu befördern, andere Bestimmungen der Staatsverfassung, Gesetze und andere Rechtsakten der Republik Kasachstan zu verletzen. Des Weiteren gehören zu den Verbotsgründen die Gefahr für die Sicherheit des Staates, eine Verletzung der öffentlichen Ordnung, des Lebens und der Gesundheit anderer Bürger.
  3. Es sei betont, dass das Verbot motiviert und gerechtfertigt sein muss, d.h. dass konkrete Gründe für das Verbot einer friedlichen Versammlung, angegeben werden müssen.

VIII. Festschreibung im Gesetz des Status, der Rechte und Pflichten von Organisatoren und Teilnehmern der friedlichen Versammlungen.

  1. Das aktuelle Gesetz unterscheidet nicht zwischen Teilnehmern und Veranstaltern, legt ihre Rechte und Pflichten nicht fest und definiert nur Verbote.
  2. Das Gesetz sieht nur Verbote vor;
  3. Vor diesem Hintergrund definiert der Gesetzentwurf den Status, die Rechte und Pflichten der Organisatoren und Teilnehmer.

IX. Die Verpflichtung staatlicher Organe, bei der Abhaltung einer friedlichen Versammlung mitzuwirken.

  1. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass staatliche Organe die Veranstalter bei der Abhaltung einer friedlichen Versammlung unterstützen müssen.
  2. So muss beispielsweise Polizei den Schutz der öffentlichen Ordnung gewährleisten, medizinische Dienste müssen erforderlichenfalls medizinische Hilfe leisten, die Feuerwehr gewährleistet den Brandschutz.

X. Register spezieller Orte auf den Internetressourcen lokaler Exekutivorgane.

  1. Mit dem Gesetzentwurf ist festgelegt, dass friedliche Versammlungen mit Ausnahme von Einzeldemonstrationen an speziellen Orten abgehalten werden.
  2. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese speziellen Orte sich im Zentrum der Ortschaften befinden und den Sicherheitsanforderungen entsprechen sollen. Der Hauptzweck der Einrichtung solcher speziellen Orte ist die Möglichkeit, von den Behörden gehört zu werden.
  3. Gleichzeitig ist die Anzahl dieser speziellen Orte in dem Gesetzesentwurf nicht reguliert und kann je nach Bedarf Dutzende solcher Orte umfassen.
  4. Da die Entscheidungen von Maslikhaten über die Festlegung von speziellen Orten normative Rechtsakte sind, wird die Erstellung einer solchen Liste in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert, von öffentlichen Beiräten überprüft und das Diskussionsverfahren auf dem “offenen NRA-Portal” (Normative Rechtsakten-Portal) abgehalten.

XI. Führung eines Registers der speziellen Orte durch lokale Exekutivorgane.

  1. Einer der Nachteile des geltenden Gesetzes war, dass den Bürgern die Abhaltung friedlicher Versammlungen verboten wurde, wenn der Ort besetzt war.
  2. Um solche Situationen zu vermeiden und die Bürger zu informieren, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die lokalen Exekutivorgane Informationen über die Besetzung dieser Orte im Internet veröffentlichen müssen, damit die Bürger über die Möglichkeit friedlicher Treffen informiert werden.

XII. Die Festschreibung des Rechts der Bürger, gegen Maßnahmen staatlicher Organe Berufung einzulegen.

 Das aktuelle Gesetz sah keine Möglichkeit vor, gegen Maßnahmen staatlicher Organe Berufung einzulegen, beispielsweise im Falle des Verbots einer friedlichen Versammlung.

  1. Der neue Gesetzesentwurf sieht ein solches Recht vor.

AUSARBEITUNG DES GESETZESENTWURFS

  1. Am 13. Mai 2020 gab der Senat den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen an die Mashilis zurück.
  2. Der Senat unterbreitete 16 Vorschläge für sechs Artikel. Ein Paket von Vorschlägen zu Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzentwurfs, der die Pflichten der Organisatoren friedlicher Versammlungen definiert, sowie Vorschläge zu Absatz 3, der Verbote friedlicher Versammlungen reglementiert, und zu Artikel 6 Absatz 3 über Verbote für Teilnehmer einer friedlichen Versammlung. Es wird vorgeschlagen, mindestens drei spezielle Orte für die Organisation und Durchführung von Einzeldemos, Versammlungen oder Kundgebungen in den zentralen Bezirken der Städte von republikanischer Bedeutung, in der Hauptstadt sowie in Verwaltungszentren von Regionen einzurichten.
  3. Es wird vorgeschlagen, die Verpflichtung des Veranstalters zur Gewährleistung der Nicht-Verdeckung des Gesichtes der Teilnehmer, einschließlich der Verwendung von Kleidungsstücken, die die Gesichtserkennung behindern aus dem Entwurf zu löschen, da Fragen der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Außerdem wird die Gewährleistung des Rechts der Organisatoren und Teilnehmer einer friedlichen Versammlung, persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gesundheit zu verwenden, vorgeschlagen.
  4. Es wird vorgeschlagen aus der Liste der Verbotsgründe für friedliche Versammlungen Straßenreparaturen, Behinderung des Straßenverkehrs und Erhaltung von Grünflächen usw. zu streichen.
  5. Es wurde auch vorgeschlagen, eine friedliche Versammlung nicht aufzulösen, wenn die Teilnehmer Gewalttaten begangen haben und der Veranstalter gegen die Anforderungen hinsichtlich der Organisation und Durchführung friedlicher Versammlungen verstoßen hat. Es wird eine Norm vorgeschlagen, die vorsieht, dass ein Verstoß eines Teilnehmers gegen die Anforderungen des Gesetzentwurfs die Beendigung seiner Teilnahme an friedlichen Versammlungen zur Folge hat. Wenn der Verstoß behoben ist, wird die friedliche Versammlung fortgesetzt.

SCHLUSSFOLGERUNG

  • In ihrer Arbeit weist die Regierung der Republik Kasachstan der Rechtsanwendungspraxis eine wichtige Rolle zu, d. h. wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang sind wir bereit, mit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere mit unseren westlichen Partnern sowie internationalen NGOs zusammenzuarbeiten.
  • Wir sind daran interessiert, gezielte Schulungen und Seminare für lokale Exekutivorgane und eine Reihe von Zentralregierungsorganen der Republik Kasachstan zu organisieren, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes nach dessen Verabschiedung zu erreichen.
  • Wir sind uns sicher, dass dieses Gesetz nicht die letzte Stufe der Demokratisierung der kasachischen Gesellschaft ist. Insgesamt werden die Reformprozesse fortgesetzt und vor diesem Hintergrund brauchen wir die Unterstützung der gesamten internationalen Gemeinschaft und insbesondere unserer westlichen Partner.