Über die Erneuerung des einseitigen visumfreien Reiseverkehrs
Hiermit wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage auf dem Territorium der Republik Kasachstan aufhalten, insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.
Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums
Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)
Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)
Visakategorie: Investorenvisum (A5)
Visakategorie:
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,
– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
Visakategorie:
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Besuchsvisum (B10)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Besuchsvisum (C10) (mehrmalig – bis zu 3 Jahre, mit Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum). Das Visum C10 wird für die ethnische Kasachen bei der Vorlage von ethnische Zugehörigkeit nachweisenden Dokumenten (Geburtsurkunde etc.) erteil.
Hinweis: Das Visum der Kategorie B10 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – ehemaligen Landsleuten ohne Einladung (bis 90 Tagen);
Ausländische Staatsbürger bei Vorlage einer Einladung.
Visakategorie: Touristenvisum (B12)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;
Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum
Über die Befreiung von der Visumpflicht
Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan “Über das internationale Finanzzentrum “Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.
In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie “Geschäftsvisum" für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.
Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums
Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Per Post geschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet! Die Botschaft übernimmt keine Haftung für die Unterlagen, die auf dem Postweg verloren werden können! Das Visum soll persönlich oder über Reisebüro beantragt werden.
Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)
Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)
Visakategorie: Investorenvisum (A5)
Visakategorie:
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,
– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;
Visakategorie:
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Besuchsvisum (B10)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.
Visakategorie: Besuchsvisum (C10) (mehrmalig – bis zu 3 Jahre, mit Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum). Das Visum C10 wird für die ethnische Kasachen bei der Vorlage von ethnische Zugehörigkeit nachweisenden Dokumenten (Geburtsurkunde etc.) erteil.
Hinweis: Das Visum der Kategorie B10 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – ehemaligen Landsleuten ohne Einladung (bis 90 Tagen);
Ausländische Staatsbürger bei Vorlage einer Einladung.
Visakategorie: Touristenvisum (B12)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;
Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,
– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,
– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum
Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben
hstanFür die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben