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Visum

Das Visumregime der Republik Kasachstan sowie das Verfahren und die Regeln für die Erteilung von Visa der Republik Kasachstan (im Folgenden als RK bezeichnet) werden durch Rechtsvorschriften im Bereich Migration geregelt:

  1. Gesetz der Republik Kasachstan "Über die Migration der Bevölkerung";

  2. Dekret der Regierung der Republik Kasachstan "Über die Genehmigung der Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Einwanderern in die Republik Kasachstan sowie deren Ausreise aus der Republik Kasachstan und die Regeln für die Durchführung der Migrationskontrolle sowie die Registrierung von Ausländern und Staatenlosen, die sich illegal im Staatsgebiet der Republik Kasachstan aufhalten Die Republik Kasachstan sowie Personen, denen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan untersagt ist “;

  3. Gemeinsame Anordnung des Außenministeriums und des Innenministeriums der Republik Kasachstan "Nach Genehmigung der Regeln für die Ausstellung von Einladungen, Zustimmung zu Einladungen für die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Republik Kasachstan, Erteilung, Annullierung, Wiederherstellung von Visa der Republik Kasachstan sowie Verlängerung und Verkürzung ihrer Gültigkeitsdauer"

Gemäß dem obigen Beschluss der Regierung der Republik Kasachstan sind Bürger aus  57 Ländern, , darunter Staatsangehörige der Schweiz, Liechtensteins und des Vatikans, von der Visumpflicht für Kurzzeitreisen befreit.

Informationen zum Visumregime der Republik Kasachstan mit anderen Staaten (die Information ist nur in kasachischer, englisch und russischer Sprache verfügbar). 

Außerhalb der Republik Kasachstan werden kasachische Visa von autorisierten Mitarbeitern ausländischer Missionen der Republik Kasachstan ausgestellt.

In Übereinstimmung mit den Regeln für die Erteilung von Visa der Republik Kasachstan gibt es je nach Zweck des Besuchs in der Republik Kasachstan (Visumformular) die folgenden Kategorien von Visa (die Information ist nur in kasachischer, englisch und russischer Sprache verfügbar):

  • Diplomatie und Dienst (A1, A2, A3, A4);
  • Investor (A5);
  • Geschäft (B1, B2, B3);
  • für Ausbildungspraxis oder Praktikum (B7);
  • ständiger Wohnsitz in der RK (B8) (vorübergehend ausgesetzt);
  • privat (B10, C10);
  • Familienzusammenführung (C2);
  • Arbeit (bezahlte Arbeitstätigkeit) (C3);
  • Missionar (C7);
  • eine Ausbildung erhalten (C9).

 

Visa der Republik Kasachstan werden gegen Vorlage eines vollständigen Dokumentenpakets ausgestellt.

Eine vollständige Liste der Visakategorien der Republik Kasachstan finden Sie in der oben genannten gemeinsamen Verordnung des Außenministeriums und des Außenministeriums der Republik Korea.

Wichtig! Gemäß den Regeln für die Erteilung von Visa der Republik Kasachstan werden Bürger wirtschaftlich entwickelter, politisch und wandernder stabiler Staaten (the Liste), Visa der Kategorien "A3", "B1", "B3", "B10" und "B12" ohne Einladung ausgestellt.

Achtung: Bitte senden Sie keine Dokumente und Visumantragsformulare per Post. Per Post gesendete Dokumente werden nicht verarbeitet. Die Botschaft der Republik Kasachstan haftet nicht für den Verlust von Dokumenten per Post! Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen persönlich oder über ein Reisebüro ein.

Das Konsularbüro behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen von Antragstellern zu verlangen.

Der Begriff für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen: ab dem Zeitpunkt, an dem Einzelpersonen das Dokumentpaket beim Dienstleister einreichen - ab dem Zeitpunkt, an dem das Dokumentpaket beim Dienstleister eingereicht wird - bis zu 5 Arbeitstagen.

Das Ergebnis der Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung: ein Visum für die Einreise in die Republik Kasachstan oder eine Reaktion auf die Weigerung, eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen

Bezahlung der konsularischen Dienstleistungen – Bankverbindung

Gemäß Artikel 629 Absatz 7 des Kodex der Republik Kasachstan "Steuern und andere obligatorische Zahlungen an den Haushalt (Steuergesetzbuch)" werden die gezahlten konsularischen Gebühren nicht erstattet.

Die Annahme der Dokumente erfolgt von 09:00 bis 12:00 Uhr, die Ausstellung der Dokumente von Montag bis Freitag von 16:00 bis 17:00 Uhr (außer mittwochs und am Wochenende sowie an Feiertagen gemäß den Arbeitsgesetzen der Republik Kasachstan).

Дата публикации
06 марта 2020
Дата обновления
31 марта 2025
Тип
Informationen

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Informationen
31 марта 2025
Anforderung von Dokumenten aus der Republik Kasachstan
Informationen
22 апреля 2024
Legalisierung von Dokumenten
22 апреля 2024
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