Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit wird es mitgeteilt, dass das Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Hannover ab dem 1. März 2025 die Erbringung konsularischer Dienstleistungen einstellt.
Über die Wiederaufnahme der konsularischen Dienstleistungen für Einwohner der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein wird zusätzlich mitgeteilt. Die Einwohner der o.g. Bundesländer bei konsularischen Fragen können sich direkt an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin oder an die Aussenstelle der Botschaft der Republik Kasachstan in Bonn wenden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für konsularische Dienstleistungen in diesem Fall auf das Konto der zuständigen Vertretung (Berlin oder Bonn) zu entrichten sind!
Gemäß Abschnitt 629 Artikel 7 des Steuergesetzbuches der Republik Kasachstan werden die bereits entrichteten Konsulargebühren nicht zurückerstattet.