Regelungen für die Visa-Beantragung für die Republik Kasachstan

Über die Erneuerung des einseitigen visumfreien Reiseverkehrs

Hiermit wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage auf dem Territorium der Republik Kasachstan aufhalten, insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.

Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums

Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.

Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)
    3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen

Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)
  3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen
  4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).

Visakategorie: Investorenvisum (A5)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Eine Kopie der Einladung von dem Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  4. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Visakategorie:

  • Geschäftsvisum (B1)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,

– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  • Geschäftsvisum (B2)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  • Geschäftsvisum (B3)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  3. Firmenschreiben (eines deutschen Arbeitgeber), mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.
  4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmaliges Visum – 170 €

Visakategorie:

  • Visum fürdie praktische Ausbildung oder ein Praktikum(B7)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Firmenschreiben des deutschen Arbeitgebers, mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.
  3. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.

Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).
  3. Ein Schreiben mit dem Wunsch für die Ausreise in die Republik Kasachstan zum ständigen Wohnsitz (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  4. Ein notariell beglaubigtes Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung mit dem privaten oder juristischen Person für ein Wohnsitz und ständige Anmeldung des Antragstellers (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  5. Eine medizinische Bescheinigung über die Abwesenheit von sozial bedeutsamen Krankheiten (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.

Visakategorie: Besuchsvisum (B10)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist.
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €
  1.  

Visakategorie: Touristenvisum (B12)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Die Einladung mit Referenznummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan.
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  5. Bestätigung einer Hotelbuchung in Kasachstan

Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);

  • einmaliges Visum 50 €
  • mehrmaliges Visum 80 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

  • Visakategorie: Transit(B13)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Eine persönliche Erklärung/Antrag in freier Form gestaltet.
  4. Eine Kopie von der Vorderseite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes, Reisedokumente oder anderen Gründen, die Eintritt für das Bestimmungsland berechtigt.
  5. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum 15 €
  • mehrmaliges Visum 80 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).
  3. Eine persönliches Schreiben in freier Form gestaltet.
  4. Das Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.
  5. Durch das Gesetz der Republik Kasachstan festgesetzte Nachweis der Finanzmittel für die Aufrechterhaltung für jedes Familienmitglied pro Monat in Höhe von nicht weniger als den Mindestlohn.
  6. Die Bestätigung über der Verfügbarkeit bei der einladenden Person einer Unterkunft in der Republik Kasachstan, die Fläche, die die Mindeststandards für jedes Familienmitglied nach der Gesetzgebung der Republik Kasachstan festgesetzt, sowie Sanitär- und andere Anforderungen erfüllt (notariell beglaubigte Kopie).
  7. eine medizinische Versicherung.
  8. Das Führungszeugnis.
  9. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum 75 €
  • mehrmaliges Visum 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)
    3. Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / der deutschen Organisation mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise
  3. Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Innenministeriums der Republik Kasachstan
  4. Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 170 € im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Zweck der Reise: Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Geschäftsimmigranten (C5)

einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;

mehrfach – bis zu 2 Jahre. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums (für ethnische Kasachen bis zu 3 Jahre).

  1. Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);
  3. Ein ärztliches Attest, das das Fehlen von Krankheiten bestätigt, deren Vorliegen die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Republik Kasachstan verbietet;
  4. Krankenversicherung;
  5. Das Dokument, das das Vorliegen oder Fehlen eines Vorstrafenregisters bestätigt und von der zuständigen Stelle des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes ausgestellt wird;
  6. Ein Dokument, das das Vorliegen oder Fehlen eines Verbots der Ausübung einer Geschäftstätigkeit aufgrund einer Gerichtsentscheidung bestätigt. Ausgestellt durch die zuständige Behörde des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes, sofern die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nach dem Recht eines ausländischen Staates mit Apostille vorgeschrieben ist (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister);
  7. Eine Kopie der Einladung der Gastgeberpartei mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;
  8. Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).
  • ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro
  • ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro

Visakategorie: Missionarvisum (C7)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)
  3. Ein Schreiben von der geistlichen / religiösen Gemeinschaft mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Zweck und auf die Dauer des Aufenthalts in Kasac

     

Zweck der Reise: aus humanitären Gründen (C8)

einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;

mehrfach – bis zu 1 Jahr. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.

  1. Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5).
  3. Eine Kopie der Einladung mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;
  4. Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).
  • ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro
  • ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro

Zweck der Reise: um Bildung zu erhalten (C9)

einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;

mehrfach – bis zu 1 Jahr. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.

Das Visum wird von ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan und dem Innenministerium der Republik Kasachstan auf der Grundlage einer Einladung ausgestellt (für minderjährige Visumempfänger mit notariell beglaubigter schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, mit Übersetzung ins Kasachische oder Russische).

  1. Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);
  3. Eine Kopie der Einladung der Republik Kasachstan mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;
  4. Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).
  • ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro;
  • ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro;

Zweck der Reise: Privatreise (ethnische Kasachen) (C10)

einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;

mehrfach – bis zu 3 Jahre. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.

Das Visum wird von ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan auf der Grundlage eines Antrags und von Dokumenten zur Bestätigung ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt.

  1. Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);
  3. Eine Kopie der Einladung der Republik Kasachstan mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;
  4. Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).

 

Über die Befreiung von der Visumpflicht

Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan “Über das internationale Finanzzentrum “Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.

Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie “Geschäftsvisum" für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.

Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums

Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.

Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Per Post geschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet! Die Botschaft übernimmt keine Haftung für die Unterlagen, die auf dem Postweg verloren werden können! Das Visum soll persönlich oder über Reisebüro beantragt werden.

Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)
    3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen

Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)
  3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen
  4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).

Visakategorie: Investorenvisum (A5)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Eine Kopie der Einladung von dem Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  4. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Visakategorie:

  • Geschäftsvisum (B1)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,

– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  • Geschäftsvisum (B2)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  • Geschäftsvisum (B3)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  3. Firmenschreiben (eines deutschen Arbeitgeber), mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.
  4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmaliges Visum – 170 €

Visakategorie:

  • Visum fürdie praktische Ausbildung oder ein Praktikum(B7)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Firmenschreiben des deutschen Arbeitgebers, mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.
  3. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.

Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).
  3. Ein Schreiben mit dem Wunsch für die Ausreise in die Republik Kasachstan zum ständigen Wohnsitz (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  4. Ein notariell beglaubigtes Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung mit dem privaten oder juristischen Person für ein Wohnsitz und ständige Anmeldung des Antragstellers (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  5. Eine medizinische Bescheinigung über die Abwesenheit von sozial bedeutsamen Krankheiten (für Staatsangehörige der 48 Länder).
  6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.

Visakategorie: Besuchsvisum (B10)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist.
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  • einmaliges Visum – 75 €
  • mehrmalige Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.

Visakategorie: Besuchsvisum (C10) (mehrmalig – bis zu 3 Jahre, mit Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum). Das Visum C10 wird für die ethnische Kasachen bei der Vorlage von ethnische Zugehörigkeit nachweisenden Dokumenten (Geburtsurkunde etc.) erteil.

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. An den Konsul gerichtetes Schreiben – ein Antrag auf Erteilung des Visums, in freier Form gestaltet.
  4. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Hinweis: Das Visum der Kategorie B10 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – ehemaligen Landsleuten ohne Einladung (bis 90 Tagen);
Ausländische Staatsbürger bei Vorlage einer Einladung.

Visakategorie: Touristenvisum (B12)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Die Einladung mit Referenznummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan.
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  5. Bestätigung einer Hotelbuchung in Kasachstan

Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);

  • einmaliges Visum 50 €
  • mehrmaliges Visum 80 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

  • Visakategorie: Transit(B13)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden
  3. Eine persönliche Erklärung/Antrag in freier Form gestaltet.
  4. Eine Kopie von der Vorderseite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes, Reisedokumente oder anderen Gründen, die Eintritt für das Bestimmungsland berechtigt.
  5. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum 15 €
  • mehrmaliges Visum 80 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,

– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).
  3. Eine persönliches Schreiben in freier Form gestaltet.
  4. Das Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.
  5. Durch das Gesetz der Republik Kasachstan festgesetzte Nachweis der Finanzmittel für die Aufrechterhaltung für jedes Familienmitglied pro Monat in Höhe von nicht weniger als den Mindestlohn.
  6. Die Bestätigung über der Verfügbarkeit bei der einladenden Person einer Unterkunft in der Republik Kasachstan, die Fläche, die die Mindeststandards für jedes Familienmitglied nach der Gesetzgebung der Republik Kasachstan festgesetzt, sowie Sanitär- und andere Anforderungen erfüllt (notariell beglaubigte Kopie).
  7. eine medizinische Versicherung.
  8. Das Führungszeugnis.
  9. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).
  • einmaliges Visum 75 €
  • mehrmaliges Visum 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)
    3. Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / der deutschen Organisation mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise
  3. Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Innenministeriums der Republik Kasachstan
  4. Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 170 € im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

  • Visakategorie: Missionarvisum (C7)

– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,

– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum

  1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformularmit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)
  3. Ein Schreiben von der geistlichen / religiösen Gemeinschaft mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Zweck und auf die Dauer des Aufenthalts in Kasachstan
  4. (Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer))
  5. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld)
  • einmaliges Visum 75 €
  • mehrmaliges Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

hstan

  1. (Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer))
  2. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld)
  • einmaliges Visum 75 €
  • mehrmaliges Visum – 170 €

Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben

Дата публикации
30 марта 2022